Konto löschen
Du kannst dein h97a-Konto jederzeit selbst löschen. Mit der Löschung werden dein Konto und alle damit verknüpften Daten dauerhaft und unwiderruflich entfernt. Diese Seite richtet sich an die Nutzerinnen und Nutzer der h97a-App (Anbieter: Peter Wingen, siehe Impressum).
1. Löschung direkt in der App
Der schnellste Weg führt über die App selbst:
- Öffne die h97a-App und melde dich an.
- Gehe auf den Reiter Profil.
- Tippe ganz unten auf „Konto dauerhaft löschen".
- Bestätige die Sicherheitsabfrage.
Dein Konto wird sofort gelöscht — eine gesonderte Bestätigung oder Wartezeit gibt es nicht.
2. Löschung per E-Mail anfordern
Falls du keinen Zugriff mehr auf die App hast, kannst du die Löschung auch schriftlich beantragen. Schreibe eine E-Mail an:
Gib zur eindeutigen Zuordnung bitte die E-Mail-Adresse oder den Spitznamen deines Kontos an. Aus Gründen des Datenschutzes löschen wir nur Konten, deren Inhaberschaft wir bestätigen können. Wir bearbeiten deine Anfrage in der Regel innerhalb von 30 Tagen.
3. Welche Daten werden gelöscht?
Bei der Löschung werden alle zu deinem Konto gespeicherten Daten vollständig entfernt, insbesondere:
- Profildaten (E-Mail-Adresse, Spitzname, gewählte Rückennummer)
- Anmeldedaten (Passwort sowie eine etwaige „Mit Apple anmelden"-Verknüpfung)
- deine Beiträge und Aktivitäten (Kommentare, Meldungen, Abstimmungen und Gerüchte-Votings, Spiel-Tipps, Aufstellungen, Spieler-Bewertungen, Quiz-Ergebnisse, Sammelkarten und XP/Punktestand)
- registrierte Geräte für Push-Benachrichtigungen
- erteilte Einwilligungen und Blockier-Listen
Hast du dich mit „Mit Apple anmelden" registriert, widerrufen wir bei der Löschung zusätzlich die Verknüpfung deines Kontos bei Apple.
4. Daten, die wir aufbewahren
Über die genannten Konto-Daten hinaus speichern wir keine personenbezogenen Daten zu deiner Person. Technisch notwendige Server-Logfiles (z. B. IP-Adresse beim Zugriff) werden nur im Rahmen des regulären Serverbetriebs verarbeitet und kurzfristig gelöscht; Details dazu findest du in der Datenschutzerklärung. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Stand: Juni 2026